Um einen Ballon führen zu dürfen, benötigt man einen Ballonpilotenschein (BPL = Balloon Pilot Licence) nach der Verordnung BFCL der Europäischen Union.
Die Anforderungen kurzgefasst:
Wir bilden nur unserer Mitglieder aus.
Es wird ein flugmedzinisches Tauglichkeitszeugnis verlangt, Klasse 2 oder LAPL. Aber keine Angst, für Ballonpiloten sind die Anforderungen geringer als für Jetpiloten.
Wir führen die Ausbildung im Rahmen der German Ballooning Academy (GBA) durch.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in Kompaktkursen der GBA und begleitend zur Praxis durch unsere Fluglehrer. Die theoretische Ausbildung schließt mit einer Prüfung durch die Landesluftfahrtbehörde ab. Folgende Fächer sind Bestandteil der Theorieausbildung:
Wer sich einen Eindruck von der Prüfung machen möchte, kann sich Beispiele bei ECQB-PPL herunterladen. In der ZIP-Datei sind es die Prüfungsaufgaben,die mit »BPL« gekennzeichnet sind.
Es müssen mindestes zehn Ausbildungsfahrten absolviert werden. Darin müssen mindestens 12 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer, 10 Befüllungen, 20 Starts und Landungen sowie eine Alleinfahrt von mindestens 30 Minuten enthalten sein.
Die praktische Ausbildung schließt mit einer Prüfungsfahrt mit einem von der Landesluftfahrtbehörde bestimmten Prüfer ab.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Landesluftfahrtbehörde einen BPL aus, der zum Führen der Ballonklasse (Gas- oder Heissluftballon) berechtigt, auf der die Ausbildung und Prüfung erfolgt sind. In unserem Fall sind das Gasballone. Dieser kann durch zusätzliche Ausbildung erweitert werden. In unserem Verein bieten wir davon die Erweiterung auf Heissluftballone und für Nachtfahrten an.